Donnerstag, 17. Dezember 2009

Die Kinder vor dem Grundgesetz - Gleicher als gleich

Art 2 GG

Tja ich denke da schon länger drüber nach, wenn es mich auch nicht direkt* betrifft:

Teil dieser unglückseeligen Situation für unsere Kinder in Deutschland ist ja die frühe schulische Selektion auf unterschiedliche Schulsysteme und die Folgen die dieser Druck hat. Jetzt noch verstärkt durch G8 das sog. Turboabitur... (Insbesondere da die Pisageschichte ja gezeigt hat, das gerade die Länder die den Kindern dieses verachtende System nicht zumuten besser Abschneiden (aber ich will nicht über Pisa diskutieren!).)

Was mich beschäftigt ist ganz einfach folgendes: stellt diese ganze Schulleistungsselektionsveranstaltung nicht schlicht einen groben und dazu noch massenhaften Verstoß gegen Art 2 des Grundgesetzes dar in welchem es heist:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wie soll sich eine Persönlichkeit unter den gegenwärtigen Bedingungen, Ritalin eingeschlossen, frei entfalten? und warum klagt niemand dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht?